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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Gefahrgut E-Learning Kurse bieten Sie an?

“ADR”, “IMDG-Code”, “Ladungssicherung”, “Lithium-Ionen-Batterien”, “UN 3373/UN1845 (IATA/ICAO)”

Wie lange dauert es, bis unsere Mitarbeiter mit dem E-Learning beginnen können?

Maximal 2 Werktage, nachdem wir die offizielle Bestellung und die Teilnehmerinformationen erhalten haben.

Wie lange ist die Zugriffszeit der Teilnehmer auf das E-Learning?

Im Normalfall 365 Tage. Für Kunden, die die Unterweisung in einem kürzeren Zeitraum abschließen möchten, verkürzen wir den Zugriff wunschgemäß.

Muss das E-Learning am Stück durchgearbeitet werden?

Nein. Die Teilnehmer können jeden Kurs zu jeder Zeit unterbrechen und später an der Stelle weitermachen, an der Sie den Kurs zuletzt unterbrochen haben.

Benötigt jeder Teilnehmer einen eigenen Computer?

Nein. Aus Erfahrung wissen wir, dass – speziell im Schichtbetrieb – Mitarbeiter ohne eigenen Computer das E-Learning in betriebsarmen Zeiten am PC des “Chefs” absolvieren.

Funktioniert das E-Learning auch auf mobilen Geräten?

Ja. Sowohl für iOS als auch Android stellen wir eine App zur Verfügung.

Können wir Ihr E-Learning auch in unserer eignen Lernplattform einsetzen?

Ja, wenn Ihre Lernplattform den allgemein üblichen Standard SCORM verarbeiten kann. Die Mindestabnahmemenge für dieses Lizenzmodell beträgt 50 Kurslizenzen.

Können wir firmenspezifische Informationen in das E-Learning integrieren?

Ja. Besonders einfach (und damit kostengünstig) ist der Einbau von Dokumenten (z.B. Sicherheitsdatenblättern, Arbeitsanweisungen, SOPs), Bildern (z.B. Verpackungen, Kennzeichnungen, Versandstücke, Ladungssicherung), Videos sowie Download-Links bzw. Links zu Inter- oder Intranetseiten.

Bieten Sie einen Erinnerungsservice für die Auffrischung der Unterweisungen?

Ja. Wir erinnern alle Firmenkunden automatisch und rechtzeitig über anstehende Auffrischungs-Unterweisungen.

Wie erhalten die Teilnehmer die Teilnahmebescheinigung?

Unmittelbar nach Kursabschluss kann jeder Teilnehmer die Teilnahmebescheinigung als PDF-Dokument herunterladen.

Können die verantwortlichen Personen den Lernfortschritt einsehen?

Ja. Auf Wunsch und in Absprache mit dem Kunden senden wir einer dazu autorisierten Person jeweils zu Monatsbeginn einen Bericht im Excel-Format zu. Der Bericht ist datenschutzrechtlich unbedenklich und liefert die drei Informationen “Angemeldet” “in Bearbeitung” und “Abgeschlossen.” Sowohl die Teilnahmebescheinigung wie auch der Bericht dienen als “Nachweis der Unterweisung”.

Müssen alle Teilnehmer zum selben Zeitpunkt starten oder akzeptieren Sie auch über das Jahr verteilte Anmeldungen?

Beides ist möglich. Hier richten wir uns nach Ihren Wünschen.