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Gefahrgut Onlinekurse

ADR – Gefahrgut auf der Straße

Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR für Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Straßenverkehr beteiligt sind.

Hauptinhalte: Allgemeine Vorschriften, Pflichten, Gefahrenklassen, Kennzeichnen, Bezetteln, Verpacken, Beförderungsdokument, Schriftliche Weisungen, Verladen / Befördern (Versandstücke / Tanks), Freistellungen

Dauer: ca. 90 Minuten

Teilnahmebescheinigung gem. Kap. 1.3 ADR (erfüllt die Anforderungen an den Nachweis der Unterweisung nach ADR zur Vorlage bei der Behörde).

IMDG-Code: Gefahrgut auf Seeschiffen

Unterweisung nach Kap. 1.3.1 IMDG-Code für Landpersonal, das an der Beförderung gefährlicher Güter auf Seeschiffen beteiligt ist.

Hauptinhalte: Allgemeine Vorschriften, Klassifizieren, Kennzeichnen, Bezetteln, Großzettel (Placards), Verpacken, Trennen, CTU packen, Stauen, IMO-Erklärung, Befördern (Versandstücke & Tanks, Seeverkehr & Fährverkehr), Freistellungen

Dauer: ca. 90 Minuten

Teilnahmebescheinigung gem. Kap. 1.3.1 IMDG-Code (erfüllt die Anforderungen an den Nachweis der Unterweisung nach IMDG-Code zur Vorlage bei der Behörde).

Lithium-Ionen Batterien (E-Bike)

E-Bike Onlinekurs Lithium-Ionen-Batterien Klasse 9 Händler

Unterweisung nach 1.3 ADR für Fahrradhändler, die E-Bike Akkus in Empfang nehmen bzw. versenden.

Hauptinhalte: Gefahrenklassen (Überblick), UN-Nummern, UN-Prüfungen für Batterien, Sicherheitsdatenblatt, Empfängerpflichten, Entladerpflichten, Versenderpflichten, Verpacken, Kennzeichnen, Bezetteln, Beförderungspapier, Beschädigte / defekte Batterien, Entsorgung / Recycling von Batterien

Dauer: ca. 45 Minuten

Teilnahmebescheinigung gem. Kap. 1.3 ADR (erfüllt die Anforderungen an den Nachweis der Unterweisung nach ADR zur Vorlage bei der Behörde).

Versenderschulung UN3373 / UN1845 (PK1)

gem. ICAO TI / IATA DGR

Der vom Luftfahrtbundesamt LBA zugelassene Onlinekurs (Zulassungsnummer:  DE.GGS.0165) richtet sich an Personen, die am Versand bzw. der Verpackung von diagnostischen Proben, Blutproben (UN3373) – mit oder ohne Trockeneis (UN1845) – beteiligt oder für diese verantwortlich sind.

Dauer: ca. 4 Stunden

LBA-anerkanntes Zertifikat (24 Monate Gültig) sowie ein Teilnahmebescheinigung nach 1.3 ADR

Haupt-Zielgruppe für ADR- und IMDG-Code Unterweisungen

Kapitel 1.3 ADR schreibt vor, dass Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen unterwiesen sein müssen. Diese Unterweisung muß in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse ergänzt werden, um den Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.

Verantwortlich dafür ist der Unternehmer bzw. die Geschäftsleitung. Neben den beauftragten Personen (kraft Amt bzw. per schriftlicher Bestellung) betrifft die Unterweisungspflicht das Heer der „sonstigen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen“: Verlader/Befüller, Verpacker, Entlader sowie Fahrzeugführer, die keinen „ADR-Schein“ benötigen und Personen, die für die Dokumentation zuständig sind bzw. Verpackungen planen oder einkaufen.

Aufgabenbezogene Gefahrgut-Unterweisung (ADR / IMDG-Code)

Das ADR schreibt für drei Themenbereiche konkrete Lernziele vor:

  1. Einführung: Das Personal muss mit den allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter vertraut gemacht werden. (1.3.2.1 ADR)
  2. Sicherheitsunterweisung: Unterweisung des Personals über die von den gefährlichen Gütern ausgehenden Risiken und Gefahren unterwiesen sein. Ziel der Unterweisung muss es sein, dem Personal die sichere Handhabung und die Notfallmaßnahmen zu verdeutlichen. (1.3.2.3 ADR)
  3. Aufgabenbezogene Unterweisung: Das Personal muss seinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten entsprechend über die Vorschriften unterwiesen sein, die die Beförderung gefährlicher Güter regeln. (1.3.2.2 ADR)

Unser E-Learning deckt diese drei Themengebiete in der geforderten Lernzieltiefe ab. Als Zugabe ergänzen auf Wunsch und in Absprache unser E-Learning um firmenspezifische Inhalte, z.B. Dokumente (Sicherheitsdatenblätter, Arbeitsanweisungen, SOPs etc.), Bilder (Verpackungen, Kennzeichnungen, Versandstücke, Ladungssicherung etc.), Videos sowie Downloads und Links ins Internet bzw. Intranet.

Unserer Checkliste »Aufgabenbezogene Unterweisung«können Sie entnehmen, welche Themen und Inhalte das ADR für die unterschiedlichen Tätigkeiten und Aufgabengebiete vorschreibt. Wir haben die Kursmodule des E-Learnings exakt auf diese Vorgaben abgestimmt. Das vereinfacht für Sie die Planung und verkürzt für die Mitarbeiter die Unterweisungsdauer.

Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung der Unterweisung (Auffrischungskurse)

In Kapitel 1.3.2.4 ADR ist zu lesen: „Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.“ Die Übergangsfrist des ADR 2021 endet am 30. Juni 2023. Allgemein gilt die Regel, den Auffrischungskurs bis zu diesem Stichtag abzuschließen. Ob 7, 70, 700 oder 7.000 Mitarbeiter. Unser E-Learning übernimmt diese Aufgabe ohne Wenn und Aber. Ihre Vorteile im Überblick:

  • Rechtssichere Online-Unterweisung mit Lernzielkontrolle
  • Teilnahmebescheinigung gem. 1.3 / 1.10 ADR bzw. 1.3.1. IMDG-Code
  • Keine Einschränkung betrieblicher Abläufe
  • Komplettkurse oder Modulare Unterweisung
  • Am PC, Laptop oder mobilem Gerät (kostenlose Apps für iOS und Android)
  • Dank SCORM-Kompatibilität wahlweise auf unserer oder Ihrer Lernplattform
  • Flexibles Lizenzmodell (Anwender- oder Unternehmenslizenz)
  • Erinnerungsservice für Auffrischungskurse
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